Dr. Astrid Mannes

Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten

Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen

In unserem Land engagieren sich rund 30 Millionen Menschen in über 600.000 gemeinnützigen Vereinen ehrenamtlich. Sie leisten damit einen unschätzbaren Wert für unsere Gemeinschaft.

Bild: CDU/Dominik ButzmannBild: CDU/Dominik Butzmann

Ohne diese vielen Menschen, die ihre freie Zeit in den Dienst der Allgemeinheit stellen, gäbe es die Vielzahl an sportlichen, kulturellen, sozialen oder politischen Angeboten nicht. Auch unsere Blaulicht-Organisationen wären ohne Ehrenamt nicht denkbar.
Das, was das Leben in unseren Städten und Dörfern so lebenswert macht, ist genau dieses  gelebte Miteinander.
Ehrenamtler verdienen daher hohe Anerkennung und Unterstützung für ihre wertvolle Arbeit. Daher dürfen wir den Vereinen und anderen ehrenamtlichen Initiativen ihren Dienst nicht durch zu viel Bürokratie und staatliche Vorgaben erschweren. Die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement müssen wieder attraktiver gestaltet werden.
Deshalb hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv das Steuer- und Vereinsrecht durchforstet und gemeinsam mit Ehrenamtlern, Vereinen und Fachleuten herausgearbeitet /identifiziert, wie das Ehrenamt konkret entlastet werden kann. So hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Antrag in den Deutschen Bundestag mit 14 konkreten Entlastungsvorschlägen fürs Ehrenamt (siehe unten) eingebracht. Die Umsetzung dieser Vorschläge würde die Belastungen um mindestens ein Viertel reduzieren.
Da unser Antrag im Deutschen Bundestag keine Mehrheit fand, wollen wir diese Punkte sofort angehen, wenn wir wieder in Regierungsverantwortung kommen.
Da ich mich selbst nicht nur politisch, sondern auch im Bereich der Leselernhilfe für Grundschulkinder ehrenamtlich engagiere, liegt mir die Förderung des Ehrenamts ganz besonders am Herzen.

Die 14 konkreten Entlastungsvorschlägen fürs Ehrenamt kurz zusammengefasst:

  1. Jeder Gesetzentwurf im Bundestag muss schon heute darlegen, welche Kosten damit verbunden wären. Wir haben gefordert, dass auch Kosten für das Ehrenamt berücksichtigt werden müssen.
  2. Die Kosten, die dem Ehrenamt aus Bürokratie erwachsen, wollen wir um 25% senken.
  3. Für jede zusätzliche bürokratische Belastung des Ehrenamts sollen zwei abgeschafft werden.
  4. Neue Regelungen müssen auf ihre praktische Anwendbarkeit und Auswirkungen für das Ehrenamt geprüft werden. Daraufhin sollte die Bundesregierung neue Gesetzesentwürfe frühzeitig, systematisch und unter Einbeziehung von Ehrenamtlern und Vereinen prüfen.
  5. Regeln für die öffentliche Beglaubigung von Satzungs- und Vorstandsänderungen vereinfachen. Öffentliche Beglaubigungen sollten nicht nur bei Notaren, deren Dienste teuer sind, möglich sein; Hessen macht bereits heute vor, dass das geht. Die praktische Durchführung via Internet wollen wir zum Regelfall machen.
  6. Die doppelte Satzungserfordernis sollte abgeschafft werden, deren juristische Notwendigkeit nicht ersichtlich ist. Sie abzuschaffen würde es gemeinnützigen Organisationen erleichtern, miteinander zusammenzuarbeiten.
  7. Wir haben dynamische Verweisungsklauseln in Vereinssatzungen gesetzlich anerkennen lassen wollen. Das würde in vielen Fällen eine gesonderte Satzungsänderung überflüssig machen.
  8. Ehrenamtler sollten bei nicht-grober Fahrlässigkeit von der Haftung befreit werden.
  9. Die Union will die Rechtssicherheit für Vereine und gemeinnützige Organisationen erhöhen. Die "Business Judgment Rule" sollte auch für sie in das BGB eingefügt werden.
  10. Vereine, die weniger als 50 Personen ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen, wollen wir von der Pflicht befreien, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
  11. Die Pauschale für Übungsleiter wollen wir auf 3.600 Euro anheben, die für Ehrenamtler auf 1.200 Euro.
  12. Das Intervall, in dem Organisationen auf ihre Gemeinnützigkeit überprüft werden, wollen wir von drei auf fünf Jahre vergrößern.
  13. Wir wollen die Erklärungspflichten bei der Umsatzsteuerpflicht vereinfachen. Vereinen, die keinen Buchführungspflichten unterliegen und die den Großteil ihrer Umsätze durch eine jährliche Veranstaltung erwirtschaften, sollten auf formlosen Antrag hin für fünf Jahre nur für den Voranmeldezeitraum, in welchem die wesentlichen Umsätze erwirtschaftet werden, eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen. Ein erneuter Wechsel soll möglich bleiben.
  14. Die Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb wollen wir für gemeinnützige Organisationen auf 55.000 Euro anheben.