Dr. Astrid Mannes

CDU-Bundestagsabgeordnete Astrid Mannes fordert Bundesinnenministerin zu Handeln bezüglich steigender Kriminalitätszahlen auf

Die Ablehnung des Antrages der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf Verbesserung des Opferschutzes durch die Mehrheit des Bundestages am 4. Juli 2024 ist nach Ansicht der CDU-Bundestagsabgeordneten Astrid Mannes das falsche Signal in einer Zeit, in der die Gewaltkriminalität stark zunimmt.

Foto: CDU/Tobias Koch

2023 wurden 265.276 Menschen in unserem Land Opfer häuslicher Gewalt. Dies bedeutet einen Anstieg von 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Gewaltkriminalität befindet sich auf dem höchsten Stand seit 2007. Vor allem steigt auch die Zahl der Messerangriffe.

Dazu erklärt Mannes: „Die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik belegen den dringenden Handlungsbedarf. Der Rechtsstaat muss entschlossen reagieren und Täter hart bestrafen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher eine Erhöhung der Mindeststrafen bei Körperverletzung und schwerer Körperverletzung, soweit diese mit einer Waffe oder einem Messer begangen wurden, sowie bei Gruppenvergewaltigungen. Auch wollen wir die elektronische Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) bundesweit einheitlich als Maßnahme des Gewaltschutzgesetzes verankern. Zudem muss die audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Opfern erleichtert werden, um so den Betroffenen eine Konfrontation mit dem Täter im Gerichtssaal zu ersparen.
Ich fordere die Bundesregierung auf, endlich wirksame Maßnahmen gegen die zunehmende Gewaltkriminalität zu ergreifen.“

Bereits im April 2024 hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesinnenministerin aufgefordert, einen Bund-Länder-Aktionsplan zur Kriminalitätsbekämpfung vorzulegen. Die Bundesinnenministerin ist dem bislang nicht nachgekommen.