Dr. Astrid Mannes

Neue Kriterien für die Nutzen-Kosten-Berechnungen für kommunale Verkehrsvorhaben

CDU-Bundestagsabgeordnete Astrid Mannes plädiert für Neuauflage der Machbarkeitsstudie für die Odenwaldbahn

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) führt neue Verfahrensgrundsätze zur Bewertung von ÖPNV-Projekten ein, die im Rahmen des Bundesprogramms zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden. Mit diesem bundesweit einheitlichen Verfahren wird sichergestellt, dass Bundeszuschüsse nur in gesamtwirtschaftlich vorteilhafte Investitionen fließen. 

Mannes: „Das Standardisierte Bewertungsverfahren berücksichtigte bislang nicht ausreichend die aktuellen Anforderungen wie Klima- und Umweltschutz oder die Anbindung ländlicher Räume. Daher habe ich mich seit einigen Jahren in Berlin im persönlichen Gespräch mit dem Bundesverkehrsminister sowie in Briefen ans Ministerium für die Überarbeitung der NKU-Kriterien eingesetzt. Mit den neuen Bewertungsansätzen ist nun der Weg geebnet, um den Investitionsstau im Bereich des ÖPNV zugunsten einer sinnvollen und nachhaltigen Mobilitäts- und Umweltpolitik aufzulösen.“
 
Die Überarbeitung der Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung  für GVFG-Projekte soll bis Ende 2021 unter Beteiligung der Länder und der kommunalen Spitzenverbände abgeschlossen sein. Bereits jetzt können die neuen Grundsätze von den Ländern und Kommunen bei der Erarbeitung und Planung von Projekten zugrunde gelegt werden.  
Mannes, die auch die Arbeitsgruppe „Mobilität der Zukunft“ der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) leitet, erhofft sich von den neuen Verfahrensgrundsätzen neue Optionen für ihren Wahlkreis.
 
Mannes: Auch Verkehrsprojekte im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in Darmstadt haben künftig bessere Chancen auf Bundeszuschüsse. Die Machbarkeitsstudie, die dem Vorhaben der Elektrifizierung der Odenwaldbahn 2020 eine Unwirtschaftlichkeit bescheinigte, ist daher gemäß der neuen NKU-Vorgaben zu überarbeiten! Auch eine Reaktivierung der Strecken Darmstadt Ost – Groß-Zimmern muss nun unter dem Blickwinkel der neuen Kriterien bewertet werden.“ 
 
Hintergrundinformationen
Für die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind in Deutschland grundsätzlich die Länder und Kommunen zuständig. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen mit Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Städten und Gemeinden auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). Bereits ab 2020 wurden die GVFG-Mittel auf rd. 665 Mio. Euro erhöht. Ab 2021 erfolgte eine weitere Erhöhung auf 1 Mrd. Euro jährlich. Ab 2025 betragen die verfügbaren Bundesfinanzhilfen 2 Mrd. Euro jährlich, diese werden ab 2026 mit 1,8 Prozent jährlich dynamisiert.
 
Darüber hinaus wird das Standardisierte Bewertungsverfahren für GVFG-Projekte überarbeitet, so dass künftig neben den quantifizierbaren verkehrlichen Wirkungen auch Umwelt- und Klimawirkungen stärker berücksichtigt werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) führt dazu neue Verfahrensgrundsätze zur Bewertung von GVFG-Projekten ein, welche die umfassende Darstellung der gesellschaftlichen, verkehrlichen und gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit dieser Projekte erleichtern, ihre Förderfähigkeit erhöhen und auf dieser Basis den zügigeren zweckmäßigen Einsatz der bereitgestellten Bundesmittel bewirken sollen. Die Grundsätze werden Basis für das neue Berechnungsverfahren der Standardisierten Bewertung, welches bis Ende 2021 unter Beteiligung der Länder und der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet sein wird. Länder und Kommunen können bereits jetzt bei der Erarbeitung und Planung von Projekten diese neuen Grundsätze zugrunde legen. Mit den neuen Verfahrensgrundsätzen werden umgehend sehr gute Voraussetzungen gegeben, Vorhaben erfolgreich für eine GVFG-Förderung anzumelden.
 
Eine weitere Fördermöglichkeit soll laut Verkehrsexperten durch die Einführung eines Tragfähigkeitsprinzips eröffnet werden. Demnach können demnächst verkehrlich sinnvolle Schienenvorhaben eine GVFG-Förderung erhalten, wenn die notwendige Komplementärfinanzierung durch Länder, Kommunen oder Dritte gesichert sei.
 
Im Wahlkreis der Bundestagsabgeordneten Astrid Mannes wird bereits die Verlängerung der S2 nach Dieburg mit rund 68 Mio. Euro aus den GVFG-Mitteln finanziert. Der avisierte Baubeginn ist im Jahr 2025.