Investitionsbeschleunigungsgesetz: Schneller bauen und planen
Das Gesetz sieht für verschiedene Infrastrukturvorhaben wichtige Planungs- und Verfahrensbeschleunigungen vor. Das gilt für den Bereich in der Schieneninfrastruktur, aber auch für Raumordnungsverfahren im Allgemeinen. So werden für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene künftig keine Genehmigungen durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören: die Elektrifizierung von Bahnstrecken, die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik, der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen sowie die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung.
„Wir sind uns wohl alle einig, dass Investitionszusagen -wie Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau- einfacher und schneller umgesetzt werden müssen. Wir sichern auf diese Weise unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit und stärken langfristig den Investitionsstandort Deutschland“, so Mannes.