Dr. Astrid Mannes

Rupprecht/Kaufmann/Mannes: Studierende und Wissenschaft in Krise unterstützen

Mehr Zeit für wissenschaftliches Personal und weitere Maßnahmen für BAföG-Empfänger

Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das „Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz“ (WissStudUG) in der 2./3. Lesung verabschiedet. Mit der Gesetzesinitiative unterstützt die Unionsfraktion Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und BAföG-Empfänger bei Veränderungen in Folge der Corona-Krise. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, der Obmann, Dr. Stefan Kaufmann und die zuständige Berichterstatterin für das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, Dr. Astrid Mannes:
Dr. Astrid Mannes: „Es ist richtig, die Wissenschaftler zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass sie für ihre Forschungsprojekte und persönliche Entwicklung und Qualifizierung keine Nachteile erleiden durch die Corona-Krise. Die Politik gibt heute das Signal, dass sie hinter der Wissenschaft und der Forschung steht und alles tut, damit auch wir morgen weiterhin dieses hohe Forschungsniveau in Deutschland erleben dürfen.“
 
Albert Rupprecht: „Dieses Gesetz hilft konkret in der Krise. Wer an seiner Promotion oder in einem Forschungsprojekt arbeitet, erhält einen größeren Zeitrahmen. Wir erweitern die Obergrenze des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes um mindestens zusätzliche 6 Monate. Dadurch können Verträge verlängert und wissenschaftliche Qualifikationen vernünftig zum Abschluss gebracht werden. Für Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung verbessern wir zudem das BAföG. Wer bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in systemrelevanten Bereichen mit anpackt, wird belohnt. Das zusätzliche Einkommen wird nicht auf das BAföG angerechnet, sondern kommt „on top“. Der Hinzuverdienst soll nicht geschmälert, sondern das zusätzliche Engagement vollständig gewürdigt werden.“
 
Dr. Stefan Kaufmann: „Die Corona-Krise soll für Studierende nicht zu biografischen Brüchen führen. Wer wegen Corona seinen Job verliert, soll deshalb nicht sein Studium aufgeben müssen. Es ist im gesellschaftlichen Interesse, dass Studierende ihr Studium trotz der Krise fortsetzen und abschließen können. Dafür haben wir bereits vielfältige Regelungen getroffen und auch das BAföG geändert.“