"Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen auch die Betriebe der heimischen Landwirtschaft vor Probleme. Die landwirtschaftliche Rentenbank hat deshalb bereits am 18. März 2020 das Proramm "Liquiditätssicherung" für die von der Krise betroffenen Betriebe geöffnet.
Auf Basis des am 27. März verabschiedeten Nachtragshaushalts haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die landwirtschaftliche Rentenbank darüber hinaus ein begleitendes Bürgschaftsprogramm auf den Weg gebracht.
Seit gestern (16. April 2020) kann die landwirtschaftliche Rentenbank dank des entschlossenen Handelns des Gesetzgebers 90 % des Ausfallrisikos (bei kleinen und mittleren Unternehmen) für Liquiditätssicherungsdarlehen bis 3 Millionen Euro pro Betrieb übernehmen. Nach der Einschätzung der landwirtschaftlichen Bankexperten helfen wir damit allen, die im Fokus stehen: Unternehmen, die vor der Krise gesund waren und nun unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind.
Mit den verbürgten Darlehen wird den Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur eine wichtige Brücke gebaut.
Alle Informationen zu den Liquiditätssicherungsdarlehen mit und ohne Bürgschaft finden Sie unter
www.rentenbank.de.
Sollte sich im Verlauf der Krise zeigen, dass Bedarf an weiteren Hilfsmaßnahmen beispielsweise in Form von ergänzenden Zuschüssen erforderlich ist, werden die landwirtschaftliche Rentenbank zusammen mit dem BMEL diese auf den Weg bringen.