Dr. Astrid Mannes

Förderung innovativer Nahversorgungskonzepte: Bewerbungsfrist wird bis zum 02.06.2020 verlängert

"Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sucht zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des gemeinsamen Projektes „LandVersorgt“ innovative Nahversorgungskonzepte für ländliche Räume", berichtet die Bundestagsabgeordnete Dr. Astrid Mannes. Zunächst ist lediglich die Einreichung einer Ideenskizze erforderlich. Die besten Ideen haben die große Chance, in der Umsetzung erheblich finanziell gefördert zu werden. "Ich würde mich freuen, wenn sich auch Kommunen aus meinem Wahlkreis für eine Förderung bewerben würden", so Dr. Mannes.
DStGB und BMEL erhoffen sich skalierbare Projekte, die sich auf andere Städte und Gemeinden in ländlichen Räumen mit vergleichbaren Herausforderungen übertragen lassen. Kommunen sollten sich nicht davor scheuen, eine Kurzskizze ihrer Idee einzureichen, zumal der Aufwand überschaubar bleibt. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wurde die Frist bis zum 2. Juni 2020 verlängert.
 
Der DStGB hat sich zusammen mit dem BMEL das Ziel gesetzt, die Nahversorgung ländlicher Räume in Deutschland mit neuen Ansätzen zu verbessern. Hintergrund ist das Aktionsbündnis „Leben auf dem Land“, über das wir gemeinsam mit dem BMEL und weiteren Partnern die ländlichen Räume stärken wollen. 
 
Vor diesem Hintergrund fördert das BMEL modellhafte und innovative Projekte unter dem Titel „LandVersorgt – Neue Wege zur Nahversorgung in ländlichen Räumen“. Im Rahmen dieser Förderung durch das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) sollen die ausgewählten Kommunen – begleitet durch den DStGB - vertieft und praxisbezogen neue und innovative Ansätze der Nahversorgung ausarbeiten. Das BULE versteht sich dabei als Experimentierfeld und ist auch offen für neue Ideen, um das Thema Nahversorgung im ländlichen Raum zukunftsfähig zu machen. 
 
Ansätze zur Verbesserung der Nahversorgung können dabei kombiniert, auf neuartige Weise mit anderen Dienstleistungen oder Themen verknüpft oder auch in bestehende Versorgungsstrukturen integriert werden. Die Einbindung der kommunalen Entscheidungsträger, der Vertreter auf Anbieter- und Nachfrageseite sowie der Bürgerinnen und Bürger soll zur Entwicklung angepasster und bedarfsgerechter Lösungen führen. 
 
Weitere Informationen zu der Bekanntmachung sowie den Fördervoraussetzungen finden sich unter www.ble.de.