Dr. Astrid Mannes

Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" / Förderrichtlinie

Die Bundestagsabgeodnete Dr. Astrid Mannes informiert über das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Dieses Bundesinvestitionsprogramm unterstützt die Hilfs- und Beratungsangebote in den Ländern und Kommunen. In den Jahren 2020 bis 2023 werden insgesamt bis zu 120 Millionen Euro für den Aus-, Um- und Neubau, die Sanierung und den Erwerb von Hilfseinrichtungen im Rahmen innovativer Projekte vergeben. Diese sollen in erster Linie der weiteren Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen dienen.
Von dem Programm sollen insbesondere jene von Gewalt betroffene Frauen profitieren, für die es bislang bundesweit nicht ausreichend Kapazitäten bzw. keine ausreichende Zahl an spezialisierten Unterstützungsangeboten gibt.

Am 18. Februar 2020 wurde die Förderrichtlinie für das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ erlassen.

Anträge müssen an die Bundesservicestelle „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gestellt werden. Die Frist ist dieses Jahr der 30.06.2020. In den nächsten Jahren jeweils der 31. März.