Dr. Astrid Mannes

Forderung nach Kopftuchverbot für unter 14-Jährige

Kinder, die ein Kopftuch tragen, nehmen oftmals nicht am Sport- und Schwimmunterricht teil. Das Kopftuch trägt zur Ausgrenzung und nicht zur Integration bei.
Erst mit der Pubertät beginnt die Identitätsfindung und damit auch die religiöse Mündigkeit eines Menschen. Jüngere Kinder haben noch nicht die Reife, in Glaubens- und Weltanschauungsfragen selbstbestimmt  entscheiden zu können.
Ein Verbot des Tragens eines religiös konnotierten Kopftuches in Schulen vor Vollendung des 14. Lebensjahres dient dem Schulfrieden und den vom Schulgesetzgeber ausgestalteten Erziehungs- und Bildungszielen. 

Daher halte ich es für richtig, ein Kopftuchverbot in Kitas und Schulen für Mädchen, die jünger als 14 Jahre alt sind, durchzusetzen.