Dr. Astrid Mannes

Meine aktuelle Rede im Bundestag zum Thema "Organspende"

Rede im Plenum des Deutschen Bundestages am 26. Juni 2019

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
 
bei aller Verschiedenheit der vorliegenden Anträge eint uns das Ziel, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen.
 
Es klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar, wenn man für die Widerspruchslösung anführt, das Recht der Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, sei höher zu bewerten als das Recht, einer Entscheidung aus dem Weg zu gehen.
CDU / Tobias KochCDU / Tobias Koch
Doch:
Die Organentnahme ist für den Organspender in jedem Falle tödlich. Einen solchen schwerwiegenden Eingriff darf ein Staat nicht ohne eine aktive Zustimmung des Betroffenen vornehmen! 
 
Es ist nicht vermittelbar, dass kein Newsletter ohne aktive Zustimmung des Empfängers verschickt werden darf, aber einem hirntoten Menschen ohne seine vorherige Einwilligung Organe entnommen werden dürfen, womit dieser Mensch sogar direkt verstirbt. Das würde unserem Rechtssystem widersprechen, das ja so aufgebaut ist, dass wir den Persönlichkeitsrechten und der Autonomie des eigenen Körpers höchsten Wert einräumen.

Wir haben kürzlich erst das Transplantationsgesetz novelliert in der Hoffnung,  dass es zu mehr Organspenden führen wird und mehr Menschen, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen, geholfen werden kann. 

Wir wollen es aber bei diesen Bemühungen nicht belassen. Wir wissen, dass rund 84 Prozent der Menschen der Organ- und Gewebespende positiv gegenüberstehen. Unser Ziel muss also sein, dass die theoretische Bereitschaft vieler zur Organspende in eine tatsächliche und dokumentierte Entscheidung für die Organspende mündet.
 
Dazu müssen wir Hemmschwellen abbauen und genau das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft tun. Menschen müssen ihre Entscheidung möglichst einfach dokumentieren und auch einfach wieder ändern können. 
 
Menschen sind zu Organspenden dann bereit, wenn sie Vertrauen in das System und die Korrektheit der Abläufe haben. Die Freiwilligkeit der Entscheidung stärkt dieses Vertrauen. Ob das Vertrauen auch gestärkt wird, wenn der Staat in das Selbstverfügungsrecht der Menschen über ihren eigenen Körper eingreift, wage ich zu bezweifeln.
 
Mir ist es jedoch wichtig, dass wir nicht nur über die Organspende von Hirntoten sowie über die Gewebespende reden, sondern in diesem Zusammenhang auch die Bereitschaft zum Spenden von Blutstammzellen bzw. Knochenmark für an Blutkrebs erkrankte Menschen zu stärken versuchen und mitregeln. 
 
Wir haben hier eine sehr vergleichbare Problematik. Eine große Mehrheit der Deutschen begrüßt die Knochenmarkspende generell und wäre bei eigener Krankheitsbetroffenheit auch froh, wenn es für sie selbst einen passenden Spender geben würde. Aus Bequemlichkeit lassen sich aber zu wenige Menschen typisieren und in die Knochenmark- bzw. Blutstammzellen-Spenderdatei aufnehmen, so dass nicht jeder Betroffene einen passenden Spender findet.
 
Lassen Sie uns auch darüber in den Ausschussberatungen reden!
 
Dr. Astrid Mannes MdB