Dr. Astrid Mannes

Bundesverkehrsministerium sagt Überarbeitung der Standardisierten Bewertung zur Förderung des ÖPNV zu

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Astrid Mannes hatte zusammen mit sechs weiteren hessischen CDU-Bundestagsabgeordneten im September Bundesverkehrsminister Scheuer in einem Schreiben auf die Notwendigkeit hingewiesen,  Änderungen beim standardisierten Bewertungsverfahren für Infrastrukturprojekte (Nutzen-Kosten-Untersuchung) zu Gunsten des Öffentlichen Personennahverkehrs vorzunehmen. Bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) wird der volkswirtschaftliche Nutzung eines Projektes errechnet und den Investitionskosten gegenübergestellt.
CDU Deutschlands/Christiane Lang
Die Initiative der Abgeordneten zielte darauf ab, dass insbesondere in Ballungsräumen und Wachstumsregionen dringende Infrastrukturprojekte im öffentlichen Verkehrsbereich verwirklicht werden können. Sie argumentierten, dass es angesichts der Luftreinhalteproblematik in vielen Städten und angesichts der vielen Staus und der international eingegangenen Verpflichtung zur Emissionsverringerung auch im Verkehrsbereich dringend erforderlich sei, eine Änderung der gesetzlichen Grundlage vorzunehmen und beim Bewertungsverfahren NKU Umweltaspekte stärker zu gewichten.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Enak Ferlemann antworte nun dahingehend, dass das Ministerium einen weiteren Ausbau des ÖPNV anstrebe. Zur Erlangung des Ziels, die Länder künftig noch stärker finanziell beim Ausbau des ÖPNV zu unterstützen, werde derzeit das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) geändert. Dies gehe mit einer deutlichen Mittelaufstockung einher. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des GVFG werde eine Evaluierung und Überarbeitung der Standardisierten Bewertung erfolgen. Dazu sollten zusätzliche Nutzen in die Bewertung einbezogen und die Umweltaspekte stärker gewichtet werden, um die Standardisierte Bewertung an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.